election campaign

Internetsperren

Ursula von der Leyen dreht mal wieder frei. Nachdem das letzte Gesetz, welches noch vor der Wahl durchgeprügelt wurde, erst mal auf Eis liegt, weil der Bundespräsident es nicht unterzeichnet hat, hat sie eine überarbeitete Fassung des Jugenmedienschutz-Staatsvertrags vorgelegt. Der AK Zensur hat sich das schon mal angeguckt und kann nichts gutes daran finden.

Darin sind so weltfremde Forderungen, wie eine Haftung von ISPs als auch Hostern für das, was ihre Kunden ins Netz stellen, als auch eine zeitliche Begrenzung von jugendgefährdenden Inhalten  auf die Nachtzeit, ähnlich wie im Fernsehen.

Jeder müsste seine Webseiten entweder mit Jugendschutztoren ausstatten oder auch als ab 16 oder ab 18 labeln, die potentiell „geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen“.

Wie fefe schon schreibt, hieße das im Zweifelsfalle alle Seiten als ab 18 zu kennzeichnen.

Internetsperren - Teil 3

Ich hab mir vorgestern mal den Kanzlercheck auf Sputnik angehört. Dabei sind mir wieder ein paar schöne Dinger aufgefallen.

Frank-Walter Steinmeier, angesprochen auf die Internetsperren: Die Frau von der Leyen wollte immer alles löschen, aber wir haben gesagt, dass im Internet nichts gelöscht werden soll, sondern Sperren ausreicht. Ja, fast, Herr Steinmeier. Die Frau von der Leyen wollte eigentlich nur Sperren, also Sichtbarrieren, errichten. Herausgekommen ist ein Gesetz, welches dem Löschen Vorrang gibt. Und das ist auch der einzige Weg: Löschen der Inhalte. Zugriffssperren, zumal wenn sie so einfach zu umgehen sind, sind einfach unsinnig.

Angela Merkel, angesprochen auf dasselbe Thema: Es ging nicht darum einen Zensurapparat zu entwickeln. Wir wollen nichts zensieren, aber Kinderpornographie, das ist einfach unter der Gürtellinie. Tja, Frau Merkel, dass Kinderpornographie nichts schönes ist, darüber braucht man sich glaube ich nicht zu unterhalten. Dass Sie keinen Zensurapparat schaffen wollten, glaube ich Ihnen sogar. Aber praktisch haben Sie es getan. Es gibt nicht nur ein Urteil, welches sich damit beschäftigt, ob irgendein Provider Inhalte im Netz zensieren muss. Bisher war die Meinung der Richter immer, dass der Aufwand, der technisch dafür betrieben werden müsste, dem Provider nicht zuzumuten ist. Nun ist der Aufwand aber schon da, weil er gesetzlich vorgeschrieben ist. Jetzt wäre es nur noch eine Adresse zusätzlich zur BKA Liste.

Es ist also nur noch eine Frage der Zeit, bis die Richter anders entscheiden...

Internetsperren - Teil 2

Bei dem von mir schon besprochenen Gesetzentwurf sollen die Internetprovider "geeignete Verfahren" zum Sperren des Zugriffs auf die Webseiten der BKA-Liste einsetzen. Aktuell sind ja DNS Sperren im Gespräch. Beim letzten c't TV hat der dortige Experte schon orakelt, dass wenn das Gesetz schon mal durch ist und irgendjemand später feststellt, dass die DNS Sperren kein geeignetes Verfahren ist - worüber sich eigentlich alle einig sind - dass wir dann eine richtige Zensur bekommen, wie das in China der Fall ist. (Test gefällig?)

Wunderbar passend dazu hat jetzt das Landgericht Hamburg festgestellt, dass DNS Sperren nur bedingt geeignet sind, den Zugriff auf eine Seite zu verhindern. Also ist das Gesetz mit DNS Sperren ja nicht mehr wirklich zu machen. Vielleicht kommt das sogar bei den Politikern an...

Hoch Lebe die Wahlkampfpolitik!

BTW: Ich habe - auch aus Sorge versehentlich auf das Stopp-Schild, und damit auf die Fahndungslisten zu geraten - meinen DNS Provider auf opendns umgestellt. Der hat auch noch ein paar nette Features nebenher, wie Berichtigung üblicher Tippfehler.

Syndicate content